Sportcenter Donaucity
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Sports facilities regulation

Sports facilities regulation (German language only)

Stand / gültig ab: 01.09.2025

Sehr geehrte Damen und Herren!

Um einen geordneten, sicheren und unbeschwerten (Sport)betrieb zu gewährleisten, sind die nachstehenden Bestimmungen– nicht zuletzt im eigenen Interesse – einzuhalten:

SPORTSTÄTTENORDNUNG GELTUNGSBEREICH

Diese Sportstättenordnung gilt in der gesamten Anlage des Sportcenters Donaucity und ist für alle Personen, welche die Anlage betreten (insbesondere Kund:innen, Nutzer:innen, Besucher:innen und Zuschauer:innen) verbindlich.

ANMELDUNG, EINWEISUNG, ANWEISUNGEN

Alle Personen (insbesondere Kund:innen, Nutzer:innen, Besucher:innen und Zuschauer:innen) haben sich unmittelbar nach dem Betreten der Anlage bei der Rezeption zu melden. Ausgenommen sind Personen, die ausschließlich das Restaurant auf der Anlage besuchen oder im Rahmen einer genehmigten Veranstaltung von dem/der Veranstalter:in eingeladen wurden.

Die erstmalige Nutzung der Sportstätten darf nur nach einmaliger Einweisung durch eine:n verantwortliche:n Mitarbeiter:in erfolgen. Den Anweisungen dieser Personen, sowie von Vorstandsmitgliedern und allfälligen eingeteilten Ordnungskräften, ist stets Folge zu leisten. Diese Anweisungen gelten im Einzelfall als Bestandteil der Sportstättenordnung.

ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

Die Sportstätten und dazugehörigen Einrichtungen sind pfleglich und zweckentsprechend zu behandeln. Nutzer:innen sind verpflichtet sorgsam mit den von ihnen genutzten Einrichtungen (insbesondere Leihgegenständen) umzugehen.

Innerhalb der Sportanlage haben sich alle Personen (insbesondere Kund:innen, Nutzer:innen, Besucher:innen und Zuschauer:innen) so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Personen, die gegen die Grundsätze dieser Sportstättenordnung handeln oder Anweisungen des Personals nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt – oder auch dauerhaft – von der Benutzung der Einrichtungen ausgeschlossen werden.

NUTZUNG DER SPORTSTÄTTEN

Die Entscheidung über die Bespielbarkeit von Sportstätten trifft der/die verantwortliche Mitarbeiter:in entsprechend der für die jeweilige Sportart geltenden Regeln.

BEKLEIDUNG

Die Sportausübung darf nur in der für die Sportart angemessenen Bekleidung erfolgen. Außer bei Beachvolleyball darf nicht mit nacktem Oberkörper gespielt werden.

Bei Zweifel über die Eignung von Sportbekleidung (insbesondere Sportschuhen) muss ein/eine Mitarbeiter:in kontaktiert werden, welcher/welche über die Eignung entscheidet. Geeignetes Schuhwerk kann im Sekretariat ausgeliehen werden.

TENNIS

Die Tennisplätze dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Benutzung von Tennisschuhen, die auch auf Sandplätzen verwendet werden, ist auf den Teppichplätzen untersagt. Die Sandplätze, sowohl Frei- als auch Hallenplätze, dürfen nur mit geeigneten Tennis- oder gleichartigen Sportschuhen (keine Trainingsschuhe mit Stollen oder groben Rillenprofilen) betreten werden.

Die Plätze sind vor dem Ende der Stunde mit den dafür vorgesehenen Matten rechtzeitig abzuziehen, damit die nachfolgende Spielgruppe pünktlich beginnen kann.

FUSSBALL

Im Sportcenter Donaucity sind Fußballschuhe mit Schraub- bzw. Metallstollen verboten. Die Mehrzweckhalle darf nur mit dafür vorgesehenen sauberen Indoor-Sportschuhen betreten werden. Schuhe, die schwarze Streifen verursachen, dürfen nicht verwendet werden.

BEACHVOLLEYBALL

Die Höhe der Netze darf nur nach Rücksprache mit/oder von Mitarbeiter:innen der Sportanlage verstellt werden. Nach dem Spiel dürfen die Umkleide- oder Sanitärräume nur mit gereinigten Füssen betreten werden.

AUFSICHTSPFLICHT UND KINDERSPIELPLATZ

Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen das Sportcenter nur mit schriftlicher Zustimmung eines/einer Erziehungsberechtigten nutzen. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Sportanlagen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson nutzen.

Der Betreiber übernimmt keinerlei Aufsichtspflicht für Minderjährige. Eltern und Erziehungsberechtigte sind für die Beaufsichtigung ihrer Kinder gänzlich selbst verantwortlich.

Die Benutzung des Kinderspielplatzes auf der Anlage ist im altersgerechten Rahmen und nur unter Aufsicht (Eltern, verantwortliche Aufsichtsperson) gestattet. Kinder dürfen sich nicht ohne Aufsicht im Gelände aufhalten.

EINHALTUNG BEHÖRDLICHER AUFLAGEN

Gefährliche und gefahrgeneigte Gegenstände (Waffen, Schlagstöcke, Feuerwerkskörper, leicht entzündliche Flüssigkeiten, usw.) sowie sperrige Gegenstände dürfen nicht auf die Anlage mitgenommen werden. Für alle Sportler:innen und Besucher:innen sind die geltenden Arbeitsschutz- und Brandschutzbestimmungen verbindlich. Das Entzünden von offenen- bzw. Grillfeuern ist nicht gestattet. Fluchtwege sind freizuhalten. Der Zugriff zu Löscheinrichtungen darf nicht verstellt werden. Anordnungen von Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Sicherheitsorganen) ist unbedingt Folge zu leisten.

as Besteigen von Zäunen, Mauern, Masten, Bäumen usw. ist verboten. Die Mitnahme von Musikinstrumenten, Abspielgeräten für Musik, Hupen, Sirenen, etc. ist untersagt. Bei Veranstaltungen gilt die jeweilige Vereinbarung mit dem/der Veranstalter:in.

MITNAHME VON TIEREN

Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf die Sportanlage mitgenommen werden. Ausgenommen ist der Bereich des Restaurants mit Zustimmung des/der Pächter:in.

FAHRRÄDER

Auf der Sportanlage – mit Ausnahme des Parkplatzes – gilt Fahrverbot für Fahrräder, Skateboards, Rollerskates und dergleichen. Fahrräder dürfen bis zu dem gekennzeichneten Fahrradabstellplatz (bei der Rezeption) geschoben und müssen dort abgestellt werden.

ALKOHOL UND RAUCHEN

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das Gelände sowie der Genuss von Alkohol im Bereich der Sportstätten ist nicht gestattet. Der Gebrauch von Glasbehältern im Sportstättenbereich ist generell verboten. Bei genehmigten Veranstaltungen können im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung gesonderte Regelungen getroffen werden.

Im Bereich der Sportstätten herrscht Rauchverbot. Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Zigarettenstummel sind in die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu entsorgen.

VERLUST VON WERTGEGENSTÄNDEN, FUNDGEGENSTÄNDE

Das Verwahren von Wertgegenständen gehört nicht zum Sportbetrieb. Bei Verlust oder Beschädigungen wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Fundgegenstände sind bei der Rezeption (Wertgegenstände gegen Bestätigung) abzugeben und werden nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

VERANSTALTUNGEN

Sportveranstaltungen und sonstige Events dürfen nur auf Basis eines Vertrages mit der Geschäftsleitung unter den dort festgelegten Bestimmungen abgehalten werden. In diesem Fall haftet neben den Teilnehmer:innen auch der/die Veranstalter:in für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Veranstaltungsgesetz wie auch nach den Bestimmungen dieser Sportstättenordnung.

VIDEOÜBERWACHUNG

Um die größtmögliche Sicherheit im Sportcenter zu gewährleisten, wird die Sportanlage (mit Ausnahme von Bereichen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen, wie Garderoben, Sanitäranlagen etc.) videoüberwacht. Alle Personen (insbesondere Kund:innen, Nutzer:innen, Besucher:innen und Zuschauer:innen) werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt und stimmen mit Betreten der Anlage der Videoüberwachung zu (Näheres hierzu in der Datenschutzerklärung unter Link).

WERBUNG – WERBEAUFNAHMEN

Das Anbringen von Plakaten sowie das Auflegen von Flyern, Prospekten, Annoncen und dergleichen bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Der Verkauf von Waren aller Art ist unbeschadet der sonstigen behördlichen Vorschriften nur nach Bewilligung der Geschäftsleitung gestattet.

Das Aufnehmen von Bild- oder Tonmaterial in der Anlage zu kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige Genehmigung der Geschäftsleitung strengstens untersagt und verpflichtet zur Entrichtung einer zusätzlichen Werbegebühr.

HAFTUNG (AUSSCHLUSS)

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, fremdes Verschulden oder andere Personen (insbesondere Kund:innen, Nutzer:innen, Besucher:innen und Zuschauer:innen) verursacht werden.

Der Betreiber haftet für Pflichtverletzungen – soweit es sich um Verbraucher:innen handelt – nur, wenn ihm nach den gesetzlichen Vorschriften vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter zugerechnet wird (§ 1313a ABGB). Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Personenschäden. Ausgeschlossen ist die Haftung für Folgeschäden (z.B. Verdienstentgang und entgangener Gewinn). Weiters haftet der Betreiber lediglich für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für verlorene oder vergessene Gegenstände. Personen (insbesondere Kund:innen, Nutzer:innen, Besucher:innen und Zuschauer:innen) sind dafür verantwortlich, ihre Wertgegenstände sicher aufzubewahren.

Die einzelnen Personen (insbesondere Kund:innen, Nutzer:innen, Besucher:innen und Zuschauer:innen) haften dem Betreiber für alle Beschädigungen und Verunreinigungen im Sportcenter und an den Leihgegenständen, die von diesen verursacht wurden.

Jede Person (insbesondere Kund:innen, Nutzer:innen, Besucher:innen und Zuschauer:innen) haftet für das Verhalten der mit ihm/ihr die Sportstätte nutzenden Personen oder andere Personen, welche er/sie auf die Sportanlage mitgenommen hat.

Handelt es sich bei Personen um Unternehmer:innen im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuchs übernimmt der Betreiber – soweit dies gesetzlich zulässig ist – für Schäden keine Haftung.

Die Haftungsbestimmungen gelten auch für Veranstaltungen.

Durch die Beachtung der oben angeführten Punkte wird ein angenehmer Aufenthalt im Sportcenter ermöglicht und dazu beigetragen, dass sich jeder in der Anlage wohlfühlen kann.

Wir danken für die Unterstützung und wünschen viel Freude und Erfolg bei der Sportausübung!

Die Geschäftsleitung SPORTCENTER DONAUCITY – Bundesbahnsportverein
Wien Arbeiterstrandbadstraße 128, 1220 Wien
Telefon: +43 1 269 96 30
Fax: +43 1 269 96 30 20
E-Mail: office@sportcenter-donaucity.at

SPORTCENTER DONAUCITY – Federal Railway Sports Club Vienna
Arbeiterstrandbadstraße 128, 1220 Vienna
Phone: +43 1 269 96 30 | Fax: +43 1 269 96 30 20
E-mail: office@sportcenter-donaucity.at

Chamber of Commerce: Vienna | Commercial Court: Vienna | VAT number: ATU16366304

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